Information an alle Hundehalter/innen

Liebe Hundehalterinnen,
liebe Hundehalter!

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:

Es erreichen uns vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über Verschmutzungen mit Hundekot auf Bürgersteigen, Geh- und Wanderwegen, Spielplätzen, in Grünanlagen und auf sonstigen öffentlichen und auch privaten (Wiesen- und Waldflächen).

Wissen Sie eigentlich, dass
• Hundekot ein Infektionsrisiko darstellt und Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind?
• zahlreiche winzige Eier von Parasiten beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden können?
• als Hundekot-Parasiten u.a. Fuchsbandwürmer, Spulwürmer, Bandwürmer bekannt sind?
• durch Schnüffeln an Kot weitere Hunde infiziert werden können?
• durch die aggressive Wirkung des Hunde-Urins Rasen, Sträucher und sogar Bäume erheblich geschädigt werden können?
• Spaziergänger sich nicht mehr freuen können, weil sie ständig mit gesenkten Blicken auf Hundehäufchen achten müssen?
• Hundekot auf Gehwegen für die Allgemeinheit ernsthafte Körperschäden zur Folge haben kann – vor allem für gehbehinderte und ältere sowie sehbeeinträchtigte Mitbürger/innen?
• die erhobene Hundesteuer nicht der Reinigung/Entfernung durch die Kommune dient?

Übrigens auch interessant zu wissen, dass durch die Hinterlassenschaft von Hundekot auf Wiesen- und Waldflächen besondere Gefahren für Mensch und Tier entstehen können.
Hundekot stellt im Rechtssinn Abfall dar und unterliegt damit den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Daher ist es auch unzulässig, Hundekot auf Wiesen- und Waldflächen liegen zu lassen. Schmackhaftes Gras ist die Futtergrundlage unserer Kühe und steht damit am Anfang der menschlichen Nahrungskette. Hundekot auf der Wiese gefährdet die Futterhygiene, weil er sich sehr langsam zersetzt und im Futter als unangenehmer Geruch deutlich wahrnehmbar ist. Dies beeinträchtigt die Schmackhaftigkeit und Qualität des Futters enorm. Es bestehen auch gesundheitliche Risiken für Kühe und Kälber.

Hunde können mit dem Parasiten „Neospora caninum“ befallen sein. Der Hund ist gegenwärtig der einzig bekannte Endwirt für diesen Parasiten. Infizierte Hunde können mit ihrem Kot Parasiten-Eier abgeben und somit andere empfängliche Tierarten, z.B. Rinder, als sogenannte Zwischenwirte anstecken. Wird dieser Kot von Milchkühen über das Futter aufgenommen, kommt es zum Befall von verschiedenen Organen, des Fetus und der Fruchthüllen. Die Folge können dann totgeborene Kälber sein.

Die überwiegende Zahl der Hundebesitzer verhält sich rücksichtsvoll und beseitigt die Hinterlassenschaft ihres Tieres. Leider muss jedoch immer wieder festgestellt werden, dass andere Hundehalter sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen. Trotz Verpflichtungen, den Hundekot zu beseitigen werden durch Unterlassen rechtliche Bestimmungen missachtet.
Daher unsere dringende Bitte an Sie:

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach und entsorgen den Hundekot in der grauen Restmüll-Tonne oder -sofern vorhanden- an den aufgestellten Hundetoiletten, auch „Dog-Stationen“ genannt, die zudem in der Regel mit Hundekotbeutel ausgestattet sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich deshalb diese Bitte zu Herzen nehmen.
Sie ersparen sich nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.

Hinweis auf die Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld:

Wir bitten alle Hundehalter die Anleinpflicht nach der bestehenden  Gefahrenabwehrverordnung zu beachten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen zwingend anzuleinen sind. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Auch ist es in öffentlichen Anlagen nicht zulässig, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass die Bestimmungen zur Verschmutzung durch Hundekot und der Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung beachtet werden. Sie ersparen sich nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld.

Ihre Ordnungsbehörde
der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld

 

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